§ 6 Abs 3 OÖ NSchG; § 58 Abs 1 OÖ NSchG; § 30 Abs 5 OÖ ROG
Vorliegende Entscheidung hatte die Frage einer Klärung zuzuführen, ob jede land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im technischen Sinne bereits dem Begriff der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Grundflächen im raumordnungsrechtlichen Sinne in Oberösterreich entspricht.

