§ 59 Abs 1 AVG
In gegenständlicher Sache wollte der VwGH die Bestimmtheit von Auflagen einerseits als Rechtsfrage, andererseits auch als Sachverhaltsfrage verstanden wissen.
VwGH 17.12.2008, 2005/07/0122
§ 59 Abs 1 AVG
In gegenständlicher Sache wollte der VwGH die Bestimmtheit von Auflagen einerseits als Rechtsfrage, andererseits auch als Sachverhaltsfrage verstanden wissen.
VwGH 17.12.2008, 2005/07/0122