§ 24 Abs 2 VwGG
Der Kurzbeitrag befasst sich mit dem Umstand, dass Beschwerden, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater einzubringen sind.
§ 24 Abs 2 VwGG
Der Kurzbeitrag befasst sich mit dem Umstand, dass Beschwerden, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater einzubringen sind.