§ 10 Bgld ElektrizitätswesenG; § 11 Abs 1 Bgld ElektrizitätswesenG; § 12 Bgld ElektrizitätswesenG
In vorliegender Entscheidung hatte sich der VwGH mit in Bedingungsform gekleidete Einwendungen und der Frage zu befassen, ob diesen dadurch der Charakter als Einwendung abzusprechen sei.