§ 3 Stmk StarkstromwegeG; § 11 Stmk StarkstromwegeG
Gegenständliche Entscheidung hatte sich mit Voraussetzungen und Ausnahmen der Bewilligungspflicht von Starkstromleitungen bis 1.000 V zu befassen.
VwGH 2.4.2009, 2007/05/0244
§ 3 Stmk StarkstromwegeG; § 11 Stmk StarkstromwegeG
Gegenständliche Entscheidung hatte sich mit Voraussetzungen und Ausnahmen der Bewilligungspflicht von Starkstromleitungen bis 1.000 V zu befassen.
VwGH 2.4.2009, 2007/05/0244