§ 30 Abs 1 OÖ FischereiG
Vorliegende Entscheidung befasste sich vor allem mit der Verletzung der Informationspflicht im Rahmen eines intendierten Bauvorhabens und den daraus erwachsenen Folgen hinsichtlich der Verjährung.
VwGH 27.11.2008, 2006/03/0118