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Baubewilligung, Abgrenzung zum "aliud"

RdU-LeitsätzeBaurechtBearb. v. Ferdinand Kerschner, Redakteur RdURdU-LSK 2008/52RdU-LSK 2008, 164 Heft 5 v. 1.10.2008

§ 52 Abs 4 NÖ BauO

Der VwGH hatte sich im vorliegenden Sachverhalt hinsichtlich der Frage zu entscheiden, ob eine für die Anwendung des § 52 Abs 4 NÖ BauO 1996 notwendige baubehördliche Bewilligung des Bauwerks vor dem 1.Jänner 1997 vorliegt, wenn infolge der Lageänderung eines Bauwerk eine neue Baubewilligung einzuholen war.

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