§ 42 Abs 1 AVG; § 6 Abs 2 NÖ BauO
Im vorliegenden Sachverhalt hatte sich der VwGH anlässlich einer Präklusion in einem Vorstellungsvefahren zu äußern. Er nahm dazu Stellung, ob die Abweisung einer erhobenen Berufung, die anstelle der an sich erforderlichen Zurückweisung erfolgte, eine Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts, das vor dem VwGH geltend gemacht wurde, darstellt.