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Voraussetzungen für den Verlust der Parteistellung trotz Entfalls der mündlichen Verhandlung

RdU-LeitsätzeVerwaltungsverfahrenBearb. v. Ferdinand Kerschner, Redakteur RdURdU-LSK 2008/46RdU-LSK 2008, 163 Heft 5 v. 1.10.2008

§ 42 AVG; § 22 Abs 2 NÖ BauO1996

Der VwGH führte aus, unter welchen Bedingungen es zu einem Verlust der Parteistellung kommen kann trotz des Umstandes, dass eine mündliche Verhandlung entfallen ist. Im vorliegenden Fall wurde die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung den Beschwerdeführern nicht persönlich kundgemacht.

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