§ 14 IG-L; Art 139 Abs 1 B-VG
Das Gericht befasste sich in dieser Rechtsache mit einem Antrag auf Aufhebung des Immissionsschutzgesetz-Luft und der V des LH von OÖ, mit der eine Geschwindigkeitsbeschränkung von100 km/h auf einer Teilstrecke der A1 in der Zeit von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr angeordnet wurde, wegen Gesetzeswidrigkeit.