§ 48 Abs 1 NÖ BauO; § 48 Abs 2 NÖ BauO; § 74 Abs 2 GewO 1994; § 77 Abs 2 GewO 1994
Das Gericht musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Bau- und der GewerbeBeh bei Betriebsanlagen im Industriegebiet im Hinblick auf den Immissionsschutz.