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Rechtsprechung - Trassenverordnung der S1 Wiener Außenring Schnellstrasse (" West") wegen Kundmachungsmangels aufgehoben

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb), Anm von Eva Schulev-SteindlRdU 2007/88RdU 2007, 177 - 180 Heft 5 v. 1.10.2007

§ 9 Abs 3 UVP-G 2000; § 46 Abs 18 Z 5 lit c UVP-G 2000; § 44a Abs 3 AVG

Infolge der Aufhebung der Trassenverordnung der S1 Wiener Außenring Schnellstrasse wegen eines Kundmachungsfehlers ist eine Wiederholung des UVP-Verfahrens erforderlich.

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