§ 10 MSchG; § 51 MSchG; § 52 MSchG
Der OGH nimmt zur Nutzungsdauer einer Verbandsmarke Stellung und prüft, wer für Markenrechtsverletzungen, die auf die rechtswidrige Verwendung der Verbandsmarke im Internet zurückzuführen sind, haftet.
OGH 11.08.2005, 4 Ob 119/05m