§ 5 Abs 3 lit c TAWG; § 9 Abs 1 TAWG; § 9 Abs 2 TAWG; § 8a Tir Abfallwirtschaftskonzept
Die Erfassung einer öffentlichen Abfallbehandlungsanlage im Tiroler Abfallwirtschaftskonzept setzt zwingend den Abschluss einer zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Tirol und dem Anlagenbetreiber voraus.