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Keine Entschädigung bei bloßem Entzug des Grundwassers

UmweltrechtEva-Maria Raseebner (Glosse)RdU 2005/109RdU 2005, 182 - 189 Heft 4 v. 1.12.2005

§ 353 ABGB; § 354 ABGB; § 355 ABGB; § 12 Abs 4 WRG 1959; § 117 WRG 1959; § 60 Abs 2 WRG; § 63d WRG

Der OGH nimmt zur Auslegung des Tatbestandselements der " Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit" iSd § 12 Abs 4 WRG 1959 Stellung und prüft, ob infolge der Entziehung des Grundwassers durch eine Wasserbenutzungsanlage Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.

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