§ 870 ABGB; § 871 ABGB; § 1096 ABGB
Der Bestandgeber ist nicht verpflichtet, die Mieter über die beabsichtigte Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Nachbargebäude in Kenntnis zu setzen. Subjektive Ängste über wissenschaftlich nicht nachgewiesene Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunkanlagen berechtigen nicht zur Geltendmachung einer Mietzinsminderung.