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Besorgung der Müllabfuhr im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/25RdU-LSK 2005, 84 Heft 2 v. 1.5.2005

§ 16 Wr AWG 1994; § 22 Wr AWG 1994; § 48 Wr AWG 1994; § 49 Wr AWG 1994; Art 118 Abs 2 B-VG

Die Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Wien, somit besitzt die Landesregierung keine Kompetenz zur Prüfung eines Antrags auf Verringerung der Anzahl der Restmüllbehälterentleerungen.

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