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Bauordnung kann auch Interessen des benachbarten Gewerbebetriebs schützen wollen

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/18RdU-LSK 2005, 35 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 1311 ABGB

Der OGH beschreibt den Schutzzweck von Schallschutzbestimmungen für Trennfugen zwischen Nachbargebäuden und erläutert, dass auch Interessen benachbarter Gewerbetreibender vom Schutzbereich von Bauordnungen umfasst sein können.

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