§ 77 Abs 2 GewO; § 22 stmk VeranstG; ÖAL-Richtlinie
Die Beurteilung der Störungswirkung von Schießlärmimmissionen erfordert die Einholung eines lärmtechnischen und eines medizinischen Sachverständigengutachtens.
VwGH 16.12.2003, 2001/05/0212
§ 77 Abs 2 GewO; § 22 stmk VeranstG; ÖAL-Richtlinie
Die Beurteilung der Störungswirkung von Schießlärmimmissionen erfordert die Einholung eines lärmtechnischen und eines medizinischen Sachverständigengutachtens.
VwGH 16.12.2003, 2001/05/0212