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Schießlärmemissionen

UmweltrechtDoris Follner (Glosse)RdU 2005/22RdU 2005, 45 - 47 Heft 1 v. 2.1.2005

§ 77 Abs 2 GewO; § 22 stmk VeranstG; ÖAL-Richtlinie

Die Beurteilung der Störungswirkung von Schießlärmimmissionen erfordert die Einholung eines lärmtechnischen und eines medizinischen Sachverständigengutachtens.

VwGH 16.12.2003, 2001/05/0212

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