§ 79 Abs 3 GewO 1994; § 79 Abs 1 GewO 1994; § 74 Abs 2 GewO 1994
Der VwGH betont die gebotene Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Verpflichtung des Anlageninhabers zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes. gleichzeitig erläutert er, dass das Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung keine Bedeutung hat.