Zusammenfassung: Die Autoren bieten im ersten Teil ihres Beitrages eine Übersicht und Analyse der Judikatur des seit 1994 bestehenden Umweltsenates. In diesem Zusammenhang besprechen sie Entscheidungen zum Anwendungsbereich der Übergangsregelung des § 46 Abs 9 UVP-G 2000, zur Unwiederholbarkeit von Feststellungsbescheiden, zum Begriff des " Vorhabens", zur Umgehung von Grenz- und Schwellenwerten , zum Stellenwert der Einzelfallprüfung, zur Bestimmung schutzwürdiger Gebiete und zur Kumulationsbestimmung des § 3a Abs 6 UVP-G. Insgesamt wird die Tätigkeit der Mitglieder als autonom und dynamisch eingestuft.