§ 3 Abs 7 UVP-G; § 19 Abs 3 UVP-G; Art 131 Abs 2 B-VG
Der VwGH nimmt zur Begründung des VwGH-Beschwerderechts Stellung und erläutert, dass aus der Rechtsstellung der Standortgemeinde als Formalpartei keine Beschwerdelegitimation abgeleitet werden kann.