§ 12 Abs 1 WRG 1959; § 12a Abs 2 WRG 1959; § 102 Abs 1 lit a WRG 1959; § 105 WRG 1959
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Konsenswerber einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer wasserrechtlichen Genehmigung besitzt und führt aus, dass die Begründung einer Handlungspflicht dritter Person in Form einer Auflage in einem Bewilligungsbescheid nicht zulässig ist.