§ 38 Abs 1 WRG 1959 idF BGBl 1990/252
Die bloße Anlagenerrichtung innerhalb des Hochwasserabflusses fließender Gewässer begründet bereits eine Genehmigungspflicht. Eine Erheblichkeits- oder Geringfügigkeitsschwelle findet sich nicht in § 38 Abs 1 WRG 1959.
VwGH 06.11.2003, 2003/07/0034