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Entscheidung - VwGH 06.11.2003, 99/07/0082

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/2RdU-LSK 2004, 24 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 32 Abs 2 lit c WRG 1959; § 38 Abs 1 WRG 1959; § 12 Abs 2 WRG 1959

Der Abbau von Sand und Kies im Grundwasserbereich (Nassbaggerungen) erfordert eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 32 Abs 2 lit c WRG. Bei Feststellung einer " nicht merklichen Schädigung" eines Grundstücks durch die Veränderung des Hochwasserabflusses liegt keine rechtlich relevante Beeinträchtigung des Grundstücks des Projektgegners vor.

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