§ 138 Abs 1 lit b WRG; § 31b Abs 1 lit a WRG
Bei Gleichwertigkeit der Räumung einerseits und der Sicherung an Ort und Stelle anderseits entscheiden die Kosten über die Geeignetheit einer Maßnahme zur Erfüllung eines wasserpolizeilichen Antrags.
VwGH 16.10.2003, 2000/07/0252