§ 74 Abs 2 GewO 1994; § 77 Abs 1 GewO 1994
Die Emissionsbelastung einer Betriebsanlage für ein Nachbargrundstück muss auf Basis der Betriebsbeschreibung festgestellt werden. die normative Reichweite eines Bewilligungsbescheides richtet sich nach der Betriebsbeschreibung.