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Abfallrecht

Natur- und UmweltschutzMartin Kind (Rezensent)RdU 2003/85RdU 2003, 143 - 146 Heft 4 v. 1.12.2003

RL 75/442/EWG idF RL 91/156/EWG

Grundlage des Vorabentscheidungsverfahrens ist die umweltrechtliche Genehmigung eines finnischen Granitsteinbruchs. Der EuGH entscheidet über die Frage, ob Bruchgestein als Abfall einzustufen ist und bejaht dies schließlich, wobei er betont, dass weder der Lagerort noch potentielle Umwelt- oder Gesundheitsgefährdungen für die Qualifikation als Abfall maßgeblich sind.

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