§ 1330 ABGB
Der OGH betont im Zuge der Prüfung der Tatbestandselemente des § 1330 ABGB den besonderen Stellenwert der Meinungsäußerungsfreiheit bei umweltpolitischen Diskussionen.
OGH 08.11.2001, 6 Ob 244/01b
§ 1330 ABGB
Der OGH betont im Zuge der Prüfung der Tatbestandselemente des § 1330 ABGB den besonderen Stellenwert der Meinungsäußerungsfreiheit bei umweltpolitischen Diskussionen.
OGH 08.11.2001, 6 Ob 244/01b