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Entscheidung - OGH 08.11.2001, 6 Ob 244/01b

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2002/22RdU-LSK 2002, 103 Heft 3 v. 1.9.2002

§ 1330 ABGB

Der OGH betont im Zuge der Prüfung der Tatbestandselemente des § 1330 ABGB den besonderen Stellenwert der Meinungsäußerungsfreiheit bei umweltpolitischen Diskussionen.

OGH 08.11.2001, 6 Ob 244/01b

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