§ 34 Abs 1 WRG 1959
Anordnungen über Wasserschutzgebiete iSd § 34 Abs 1 WRG 1959 sind nur in einem Umfang zulässig, in dem sie im öffentlichen Interesse zur Sicherstellung der unbehinderten Wasserversorgung notwendig sind.
VwGH 28.06.2001, 2000/07/0248