Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG; § 4 AWG; § 2 St-AWG 1990
Bei Nichtinanspruchnahme der Bedarfsgesetzgebungskompetenz für nicht gefährliche Abfälle durch den Bund sind die Länder zur Erlassung von Feststellungsbescheiden bezüglich der Abfalleigenschaft legitimiert.
VwGH 17.05.2001, 2001/07/0024