§ 3 ALSG 1989; § 6 ALSG 1989; Anl 2 DoponieV 1996
Der VwGH nimmt zu den Abgrenzungsmerkmalen zwischen Abfallablagerungen und Deponien Stellung und erläutert, dass kontaminierter Gleisschotter nicht vom Anwendungsbereich der Deponieverordnung umfasst ist.
VwGH 17.05.2001, 2001/07/0281