§ 9 Abs 3 lit a Krnt NschG 1986
Da eine Geräte- und Aufenthaltshütte nicht unabdingbar für die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ist, kann deren naturschutzbehördliche Genehmigung zulässigerweise abgelehnt werden.
VwGH 21.03.2001, 99/10/0177
§ 9 Abs 3 lit a Krnt NschG 1986
Da eine Geräte- und Aufenthaltshütte nicht unabdingbar für die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ist, kann deren naturschutzbehördliche Genehmigung zulässigerweise abgelehnt werden.
VwGH 21.03.2001, 99/10/0177