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Entscheidung - VwGH 19.02.2001, 99/10/0065

Natur- und UmweltschutzRdU 2002/101RdU 2002, 34 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 3 Z 2 Oö NSchG 1995; § 3 Z 6 oö NSchG 1995; § 7 Abs 1 Oö NSchG 1995

Abänderungen oder Ergänzungen des eingereichten Projekts sind nicht vom Feststellungsbescheid umfasst. Eine Sichtbehinderung durch Baum- oder Strauchbestand steht der rechtsgültigen Feststellung einer maßgeblichen Auswirkung auf das Landschaftsbild nicht entgegen.

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