§ 2 AWG; § 4 AWG; § 2 Abs 2 Z 1 AWG; § 2 Abs 3 AWG; § 2 Abs 3a AWG
Die Entscheidung behandelt das Problem des Endes der Altstoffeigenschaft . In diesem Zusammenhang wird auch zur Auslegung der Entledigungsabsicht und der Ingangsetzung eines Verwertungsprozesses Stellung genommen.