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Entscheidung - EuGH 04.04.2000, C-465/98

Natur- und UmweltschutzMartin Kind (Rezensent)RdU 2001/76RdU 2001, 137 - 139 Heft 4 v. 1.12.2001

Art 2 Abs 1 lit a Z i RL 79/112/EWG

Die Entscheidung behandelt die Täuschung von Verbrauchern bei der Verwendung der Bezeichnung naturrein auf einem Konfitürenglas, obwohl Schadstoffe in der Konfitüre vorhanden waren. Der EuGH erläutert resümierend, dass die Beifügung " naturrein" mit Art 2 Abs 1 lit a Z i der RL 79/112/EWG in Einklang steht.

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