§ 16 ALSG; § 52 AVG; § 53 AVG
Wenn die Gefährdung der Gesundheit von Menschen und der Umwelt iSd ALSG besteht, kann vom LH gegenüber dem Grundeigentümer ein Duldungsbescheid erlassen werden, welcher dem betroffenen Grundstückseigentümer eine Duldungspflicht auferlegt. Bedienstete des Umweltbundesamts können als Sachverständige fungieren; die Durchführung von Messungen begründet jedoch keinen Sachverständigenstatus.