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Entscheidung - VwGH 20.10.2000, 2000/07/0085

Natur- und UmweltschutzRdU 2001/58RdU 2001, 70 Heft 2 v. 1.4.2001

§ 31c WRG; § 32 WRG; § 31a Abs 2 WRG 1959

Ein Abbau von Sand und Kies im Grundwasserbereich erfordert nur eine Genehmigung nach § 32 Abs 2 lit c WRG 1959; eine Sanktionierung nach § 31c WRG ist nicht zulässig.

VwGH 20.10.2000, 2000/07/0085

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