§ 179 Abs 2 MinroG; § 8 AVG
Wegen Beschwerden der Nachbarn wurden von der Berghauptmannschaft bergbehördliche Anordnungen erlassen. Die dagegen erhobene Berufung ging wegen umfangreicher Ermittlungen mittels Säumnisbeschwerde an den VwGH, welcher die Berufung in Ermangelung einer Parteistellung der Nachbarn im bergbehördlichen Auftragsverfahren als unzulässig zurückwies.