RL 90/220/EWG ; RL 97/35/EG ; Art 16 Abs 2 RL 90/220/EG ; Art 21 RL 90/220/EG ; Art 12 Abs 1 RL 90/220/EG
Die Entscheidung behandelt die Auslegung der RL über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und die Frage, ob die Nichterteilung einer schriftlichen Einwilligungserklärung nach der Anmeldung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in den Ermessenbereich der Mitgliedsstaaten fällt.