§ 364 Abs 2 ABGB
Der OGH qualifiziert die Emissionsbelastung, die von einem Hainbuchenzaun ausgeht, als keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Eigentums des Nachbarn und lehnt Abwehrrechte des Nachbarn nach § 364 Abs 2 ABGB ab.
OGH 24.05.2000, 3 Ob 191/99f