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Entscheidung - OGH 02.05.2000, 10 Ob 33/00a

Natur- und UmweltschutzFerdinand Kerschner (Rezensent)RdU 2000/41RdU 2000, 153 - 154 Heft 4 v. 1.12.2000

§ 364a ABGB; § 176 Abs 3 ForstG; § 88 ForstG

Schädigungen, die im Rahmen von Holzfällungsarbeiten, die der Forstbehörde angezeigt , aber nicht förmlich genehmigt wurden, auftreten, legitimieren zur Geltendmachung eines verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruchs nach § 364a ABGB.

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