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Entscheidung - OGH 23.03.1999, 1 Ob 207/98t

Natur- und UmweltschutzFranz Pilgerstorfer (Rezensent)RdU 2000/39RdU 2000, 149 - 153 Heft 4 v. 1.12.2000

§ 31 WRG; § 117 WRG; § 17 ALSG; § 18 ALSG; § 1036 ABGB; § 1302 ABGB; § 89 GOG

In der Entscheidung setzt sich der OGH mit der wasserrechtlichen Haftung eines Deponiebetreibers, mit den Abwehrmaßnahmen und dem telos des § 31 WRG und der Begründung einer Solidarverpflichtung bei mehreren Mitverursachern auseinander.

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