§ 31 WRG; § 117 WRG; § 17 ALSG; § 18 ALSG; § 1036 ABGB; § 1302 ABGB; § 89 GOG
In der Entscheidung setzt sich der OGH mit der wasserrechtlichen Haftung eines Deponiebetreibers, mit den Abwehrmaßnahmen und dem telos des § 31 WRG und der Begründung einer Solidarverpflichtung bei mehreren Mitverursachern auseinander.