§ 153a GewO; 3 77 GewO 1994
Der Konzessionserteilungsbescheid für eine Gastgewerbeanlage ist ein tauglicher Ersatz für den Betriebsanlagengenehmigungsbescheid. Bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 153a GewO 1994 sind daher keine weiteren Genehmigungen mehr erforderlich.