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Rückwirkende Änderung der Anspruchsdauer bei erneuter Schwangerschaft

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2024/110RdM-LS 2024, 204 Heft 5 v. 14.10.2024

§ 5a Abs 2 Satz 4 KBGG unterscheidet zwischen der "Anspruchsdauer" und dem "Bezugszeitraum". Bei der Anspruchsdauer iS dieser Bestimmung handelt es sich um die von den Eltern bei der ersten Antragstellung gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante, dh die Anzahl der Tage, für die Kinderbetreuungsgeld bezogen werden soll. Demgegenüber sind Bezugszeiträume nur Zeiten des tatsächlichen Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, nicht jedoch Zeiten eines Ruhens [hier: wegen Eintritt eines neuen Versicherungsfalls der Mutterschaft infolge erneuter Schwangerschaft] desselben.

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