Ein ehemaliger Betreuer, der seine Aufgaben in Bezug auf eine unter seine Betreuung gestellte Person berufsmäßig wahrgenommen hat, ist als Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO für die Verarbeitung der diese Person betreffenden personenbezogenen Daten, die sich in seinem Besitz befinden, einzustufen und muss daher alle Bestimmungen der DSGVO, insb das Auskunftsrecht gem Art 15 DSGVO, beachten.
C-461/22MK (Curateur professionnel)