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Wiedereintragung in die Ärzteliste nach Untersagung der Berufsausübung mangels Vertrauenswürdigkeit

LeitsatzkarteiJudikaturVerena Christine BlumRdM-LS 2024/95RdM-LS 2024, 199 - 200 Heft 5 v. 14.10.2024

Die Streichung aus der Ärzteliste gem § 59 Abs 3 Z 4 ÄrzteG ist eine bloß formale Folge der mit Disziplinarerkenntnis ausgesprochenen, zeitlich befristeten Untersagung der Berufsausübung.

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