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Fixierung in einer Heilstättenschule fällt nicht unter das UbG

LeitsatzkarteiJudikaturIngrid JezRdM-LS 2024/86RdM-LS 2024, 168 Heft 4 v. 2.8.2024

Eine sonstige Beschränkung der Bewegungsfreiheit eines Patienten führt nur dann zum Vorliegen einer Unterbringung iSd § 2 UbG, wenn diese Beschränkung in einer Krankenanstalt oder einer Abteilung mit "psychiatrischem Charakter" stattfindet.

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