§ 4 COVID-19-MG ermächtigt den Gesundheitsminister - im Einklang mit der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung (Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG) - auch zur Regelung des Besucherverkehrs in Kranken- und Kuranstalten im Interesse der Bekämpfung von COVID-19.
V 129/2022