Ob ein Vergleich dem bei dessen pflegschaftsbehördlicher Genehmigung stets zu beachtenden Wohl des Pflegebefohlenen entspricht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Ob ein Vergleich dem bei dessen pflegschaftsbehördlicher Genehmigung stets zu beachtenden Wohl des Pflegebefohlenen entspricht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.